Logo der BKK. Text in Bild: BKK-Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland
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Das Selbstverwaltungsorgan des BKK Landesverbandes ist sein Verwaltungsrat. Aus den Verwaltungsräten der Mitgliedskassen werden insgesamt 24 Vertreterinnen und Vertreter entsandt. Diese wiederum werden über die Sozialwahlen bestimmt, die alle sechs Jahre – zuletzt im Jahr 2005 – in der Gesetzlichen Krankenversicherung und damit auch bei den Betriebskrankenkassen stattfinden. Hier hat jeder Versicherte die Möglichkeit, durch seine Stimme Einfluss auf die Zusammensetzung der Selbstverwaltung zu nehmen.

Wie bei den Betriebskrankenkassen selbst arbeiten auch im Verwaltungsrat des Landesverbandes ehrenamtliche Versicherten- und Arbeitgebervertreter paritätisch zusammen und beschließen neben Satzung und Haushalt auch die Grundsätze der Verbandspolitik. Der Verwaltungsrat wählt den Vorstand und prüft dessen Arbeit.

Der Verwaltungsrat des BKK Landesverbandes Rheinland-Pfalz und Saarland unterhält verschiedene Ausschüsse:
  • den Ausschuss I : Strategieausschuss
  • den Ausschuss II: Satzungs- und Finanzausschuss
  • die Rechnungsprüfungskommission sowie
  • den Widerspruchsausschuss.

Bildausschnitt: Zwei Männer machen Sit-Ups im Büro