Elternzeit
Sind Mutter und/oder Vater erwerbstätig, möchten aber ihr Kind in den ersten drei Lebensjahren selbst betreuen und erziehen, dann haben sie Anspruch auf Elternzeit. Hierbei können die Eltern entscheiden, ob sie beide gleichzeitig oder z. B. auch abwechselnd die Elternzeit wahrnehmen wollen.
Elterngeld/Erziehungsgeld
Seit 1.1.2007 ersetzt das Elterngeld das Erziehungsgeld. Für alle Kinder, die bis einschließlich 31.12.2006 geboren wurden, gilt aber noch die alte Regelung über das Erziehungsgeld. Das neue Elterngeld richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Es gibt keine Einkommensgrenzen, so dass alle Eltern Elterngeld bekommen. Ausführliche Informationen zu Anspruch, Höhe und Dauer des Elterngelds/Erziehungsgelds erhalten Sie bei der für Ihr Bundesland zuständigen Antragstelle. Unter http://www.elterngeld.de kann man diese u. a. erfragen. Auch Ihre Betriebskrankenkasse hilft Ihnen gerne weiter.
Empfängnisregelung
Wir übernehmen die Kosten für ärztliche Beratungen über Fragen der Empfängnisregelung, die damit im Zusammenhang stehenden Untersuchungen sowie die Verordnung empfängnisregelnder Mittel. Bei Frauen bis zum 20. Geburtstag übernehmen wir auch die Kosten für „Pille" und „Spirale". Außerdem bezahlen wir eine Sterilisation, wenn sie wegen einer Krankheit erforderlich ist.
Fahrkosten
Im Zusammenhang mit der stationären Behandlung übenrimmt Ihre Betriebskrankenkasse die Fahrtosten, wenn es zwingend medizinisch notwendig ist. Fahrten zur ambulanten Behandlung dürfen nur noch in wenigen Ausnahmefällen gezahlt werden. Die Zuzahlung beträgt zehn Prozent der Kosten, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 € je Fahrt - keinesfalls aber mehr, als die tatsächlichen Kosten. Bei Fahrkosten, die aus Anlass einer medizinischen Rehabilitation anfallen, entfällt die Zuzahlung.
Familienversicherung
Familienangehörige eines BKK Mitglieds sind bei uns in der Regel beitragsfrei mitversichert. Mit anderen Worten: Durch Ihren Beitrag sorgen Sie nicht nur für Ihren eigenen Krankenversicherungsschutz, sondern gleichzeitig auch für den der Familie. Ohne Extrakosten. Dies gilt für alle Familienmitglieder, die kein eigenes Einkommen haben oder deren eigenes Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt (für 2007: monatlich 350 €; monatlich 400 € für die, die einen Mini-Job ausüben).
Geriatrische Rehabilitation
Die geriatrische Rehabilitation kommt vor allem älteren Menschen zu Gute, damit sie nach einem Unfall oder einer Krankheit nicht in ein Pflegeheim müssen. Sie sollen in ihr gewohntes Umfeld zurückkehren und ihren Alltag weiter nach eigenen Vorstellungen gestalten können. Die Versorgung mit der geriatrischen Rehabilitation für ältere Menschen kann in der Nähe des Wohnorts oder durch mobile Reha-Teams durchgeführt werden. Einzelheiten erfahren Sie bei Ihrer Betriebskrankenkasse.
Gesundheits-Check up
Der Gesundheits-Check up ist ein spezielles Angebot für alle Versicherten ab 35 Jahre – egal, ob Mann oder Frau. Er schließt u. a. die Früherkennung von Herz-Kreislauf- und Nierenerkrankungen ein. Die Kosten hierfür übernimmt natürlich Ihre Betriebskrankenkasse. Sie brauchen sich lediglich alle zwei Jahre die Zeit für einen Arztbesuch zu nehmen und Ihre BKK Versichertenkarte vorlegen.
Häusliche Krankenpflege
Wenn Sie anstelle eines stationären Klinikaufenthalts zu Hause behandelt und gepflegt werden oder wenn dies zur Unterstützung der ärztlichen Behandlung notwendig ist, übernehmen wir für eine bestimmte Zeit die Kosten für geeignete Pflegekräfte (z. B. Sozialstationen) zusätzlich zu den Kosten der ärztlichen Behandlung.
Wichtig: Ihr Arzt bescheinigt Ihnen die Notwendigkeit der häuslichen Krankenpflege und in Ihrem Haushalt lebt keine weitere Person, die eine solche Pflege übernehmen kann.
Leistungen der häuslichen Krankenpflege können auch in Wohngemeinschaften und in neuen Wohnformen, in Kindergärten und Schulen, bei besonders hohem Pflegebedarf in Werkstätten für behinderte Menschen sowie, in bestimmten Ausnahmefällen, auch in Heimen erbracht werden.
Um eine bessere Anschlussversorgung zu gewährleisten, kann der Krankenhausarzt für längstens drei Tage häusliche Krankenpflege verordnen und Arzneimittel mitgeben. Bisher durfte nur ein niedergelassener Arzt die häusliche Krankenpflege verordnen.
Für BKK Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 € für jede ärztliche Verordnung und zehn Prozent der Kosten der häuslichen Krankenpflege, jedoch max. für 28 Tage pro Kalenderjahr.
Haushaltshilfe
Unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn Ihnen eine Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Das kann z. B. wegen einer Krankenhausbehandlung oder einer von Ihrer Betriebskrankenkasse bezahlten Vorsorge- oder Reha-Leistungen sein. Allerdings darf keine weitere Person im Haushalt lebend, die den Haushalt weiterführen kann. Zusätzlich muss im Haushalt ein Kind unter zwölf Jahren lebt oder ein behindertes Kind leben, das auf Hilfe angewiesen ist. Die Zuzahlung des Versicherten beträgt ab dem 18. Lebensjahr zehn Prozent der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € pro Tag. Das gilt nicht, wenn eine Haushaltshilfe wegen Schwangerschaft und Entbindung erforderlich wird. Über Einzelheiten informiert Sie Ihre Betriebskrankenkasse.
Heilmittel
Nicht immer reicht bei einer Erkrankung die Behandlung mit Medikamenten aus. In diesem Fall kann der Arzt Heilmittel verordnen. Hierzu zählen vor allem Massagen, Bäder, Krankengymnastik oder Sprachtherapie. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Kosten des Mittels, zuzüglich 10 € je Verordnung.
Heilpädagogische Maßnahmen für Kinder
Wenn heilpädagogische Maßnahmen dazu dienen, eine Krankheit früh zu erkennen und den nötigen Behandlungsplan aufzustellen, werden auch diese nichtärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen von uns übernommen, wenn sie unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt werden.
Hilfsmittel
Bei manchen Krankheiten oder Behinderungen werden Hilfsmittel zur Unterstützung benötigt. Hierzu zählen z. B. Krankenlifter, Hörgeräte, Rollstühle oder Inhalationsgeräte. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung zehn Prozent für jedes Hilfsmittel, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € . In keinem Fall aber mehr als die tatsächlien Kosten. Ist das Hilfsmittels zum Gebrauch bestimmt (z. B. Ernährungssonden), beträgt die Zuzahlung zehn Prozent je Packung, höchstens aber 10 € pro Monat und Indikation.
Hospizbetreuung
Kann der Versicherte in der Familie nicht ambulant behandelt werden und ist eine Krankenhausbehandlung nicht erforderlich, bezuschusst die Betriebskrankenkasse sowohl die stationäre als auch die teilstationäre Behandlung in Hospizen (Pflegeeinrichtungen für schwer kranke und sterbende Menschen). Über Einzelheiten informiert Sie Ihre Betriebskrankenkasse.
Impfungen
Ihre Betriebskrankenkasse übernimmt die Kosten für die empfohlenen, unverzichtbaren Schutzimpfungen bei Kindern – z. B. gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenza Typ B (Polio), Hepatitis B, Masern, Mumps und Röteln.
Auch alle von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfohlenen Impfungen werden allen BKK Versicherten bezahlt.
Erwachsenen empfehlen wir, alle zehn Jahre Wundstarrkrampf und Diphtherie auffrischen zu lassen. Über 60-Jährigen raten wir zur Impfung gegen Virusgrippe (Influenza) und Lungenentzündung. Auch hierfür übernimmt die Btriebskrankenkasse selbstverständlich die Kosten.
Individuelle Gesundheitsleitungen (IgeL)
Unter dem Stichwort IgeL werden Leistungen angeboten, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung zählen. Der Medizinische Dienst der Spitzenverbände der Krankenversicherung stellt zu einer Reihe von Untersuchungen und Leistungen Bewertungen auf www.mds-ev.org zur Verfügung.
Integrierte Versorgung