Kieferorthopädische Behandlung
Für Versicherte, die bei Beginn der Behandlung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, übernehmen wir in medizinisch begründeten Fällen zunächst 80 Prozent der Kosten für das erste Kind und für jedes weitere Kind 90 Prozent (bei gleichzeitiger Behandlung). Haben Sie das 18. Lebensjahr bereits vollendet, übernehmen wir diese Kosten auch, wenn schwere Kieferanomalien vorliegen, die eine Behandlung erforderlich machen. Ist die Behandlung erfolgreich abgeschlossen worden, erstatten wir sogar die im Vorfeld von Ihnen gezahlten 20 Prozent (bzw. zehn Prozent), so dass die kieferorthopädische Behandlung letztlich für Sie kostenfrei ist.
Krankengeld bei Pflege eines kranken Kindes
Bei Erkrankung eines Kindes bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder eines behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kindes erhalten BKK Versicherte – sofern sie keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber haben (z. B. aus dem Tarifvertrag) – von ihrer Betriebskrankenkasse Krankengeld für bis zu zehn Arbeitstage pro Jahr je Kind (insgesamt maximal 25 Arbeitstage). Für allein Stehende verdoppelt sich der Anspruch auf 20 Arbeitstage je Kind bzw. 50 Tage insgesamt.
Krankenhausbehandlung
BKK Versicherte haben die freie Wahl unter den nächstgelegenen geeigneten Krankenhäusern. Die Betriebskrankenkassen übernehmen die Kosten der stationären Behandlung, d. h. die Kosten für Unterkunft und Verpflegung, ärztliche Behandlung und Pflege, Operationskosten und Arzneimittel. Für Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Zuzahlung 10 € je Krankenhaustag, jedoch insgesamt für höchstens 28 Tage in einem Kalenderjahr.
Krankenversicherungsschutz für Rentner
Um bei der Betriebskrankenkasse als Rentner krankenversichert zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss ein Rentenanspruch bestehen, Sie müssen die Rente beantragt haben und die Vorversicherungszeiten erfüllt haben.
Bei einer Betriebskrankenkasse haben Sie als krankenversicherter Rentner natürlich Anspruch auf die gleichen Leistungen wie alle anderen Mitglieder, ausgenommen ist das Krankengeld.
Krankenversicherungsschutz im Ausland
Bei einer Reise in Staaten der Europäischen Union besteht für Sie Versicherungsschutz durch Ihre Betriebskrankenkasse – dies gilt auch für Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sowie in den Ländern, mit denen ein „Sozialversicherungsabkommen" abgeschlossen worden ist: Bosnien-Herzegowina, Serbien-Montenegro, Kroatien, Mazedonien, Türkei und Tunesien.
Für Ihren Urlaubsaufenthalt in den EU-Ländern, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz können Sie sich von Ihrer Betriebskrankenkasse eine Europäische Gesundheitskarte (EHIC) ausstellen lassen. Für die anderen genannten Länder erhalten Sie eine Anspruchsbescheinigung. Ihre Ansprüche vor Ort entsprechen denen eines dort Versicherten. Da der Umfang der gesetzlichen Leistungen häufig geringer ist als bei uns, empfehlen wir den Abschluss einer privaten Zusatzversicherung.
Krebsvorsorge/Krebsfrüherkennung
Um krankheitsbedingte Veränderungen möglichst frühzeitig feststellen zu können, bieten wir spezielle Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen an. Frauen empfehlen wir, sich ab 20 und Männern sich ab 45 Jahren für eine solche Untersuchung jährlich anzumelden.
Ab dem 50. Lebensjahr können alle Versicherten jährlich einmal ihren Stuhl auf verborgenes Blut untersuchen lassen. Ab dem 56. Lebensjahr können Sie dann wählen zwischen einer Dickdarmspiegelung (Wiederholung nach zehn Jahren) oder einer Untersuchung des Stuhles auf verborgenes Blut (alle zwei Jahre).
Künstliche Befruchtung
Zur Herstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit sowie zur künstlichen Befruchtung gibt es verschiedene Methoden, die zum Leistungskatalog der Betriebskrankenkassen gehören. Lassen Sie sich von Ihrem Arzt beraten. An den Kosten von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung (einschließlich der dann erforderlichen Medikamente) müssen Sie sich mit 50 Prozent beteiligen.
Mitaufnahme der Eltern beim Krankenhausaufenthalt eines Kindes
Ist aus medizinischen Gründen auch die Aufnahme von Mutter oder Vater erforderlich, werden auch dafür die Kosten übernommen. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre Betriebskrankenkasse gerne zur Verfügung.
Mütterkuren - Vorsorge und Rehabilitation für Eltern
Für Mütter und Väter gibt es spezielle Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Ihre Betriebskrankenkasse trägt die gesamten Kosten einer solchen Maßnahme. Für Versicherte über 18 Jahre fällt lediglich die Zuzahlung in Höhe von 10 € je Kalendertag an.
Mutterschaftsgeld
Jede Frau, die zu Beginn der Mutterschutzfrist (in der Regel sechs Wochen vor der Entbindung) bei einer Betriebskrankenkasse versichert ist, erhält von ihr grundsätzlich Mutterschaftsgeld. Voraussetzung ist, dass ein Arbeitsverhältnis besteht oder zulässig aufgelöst ist. Das Mutterschaftsgeld ist genauso hoch wie der bisherige durchschnittliche Nettoverdienst, darf aber pro Kalendertag 13 € nicht überschreiten. Die mögliche verbleibende Differenz wird vom Arbeitgeber getragen.
Palliativversorgung
Schwerstkranke und sterbende Menschen haben Anspruch auf diese neue Leistung Ihrer Betriebskrankenkasse. Um den Betroffenen ein würdevolles Sterben mit möglichst wenig Schmerzen zu Hause zu ermöglichen, werden sogenannte Palliativ Care-Teams gebildet. Ärzte und pflegerisches Personal sollen dabei helfen, dass Betroffene und Angehörige Unterstützung in dieser schwierigen Situation erhalten.
Psychologische und psychosoziale Maßnahmen für Kinder
Wenn diese Maßnahmen dazu dienen, eine Krankheit zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu erkennen und den erforderlichen Behandlungsplan aufzustellen, werden auch die „nicht-ärztlichen sozialpädiatrischen Leistungen" von uns übernommen, wenn diese unter ärztlicher Verantwortung durchgeführt werden
Psychotherapeutische Versorgung
Neben den körperlichen Krankheiten gibt es auch seelische Krankheiten. Wer daran erkrankt, braucht spezielle Hilfe von einem psychologischen Psychotherapeuten oder einem psychotherapeutisch tätigen Arzt. Patienten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, zahlen pro Quartal 10 € „Praxisgebühr" bei ihrem ersten Besuch, es sei denn, sie wurden vom Arzt überwiesen.
Rehabilitation/Rehabilitationsmaßnahmen Bei der Rehabilitation handelt es sich um eine umfassende Maßnahme, bei der ärztliche Behandlung, unterschiedliche Therapieformen (Physiotherapie, Ergotherapie, Sporttherapie, Psychotherapie u. a.) und Beratungsangebote (z.B. Ernährungsberatung), individuell am Bedarf des Patienten ausgerichtet, erbracht werden. Die Rehabilitation wird in ambulant-wohnortnaher und stationär Form angeboten.
Leistungen zur Rehabilitation umfassen in der Regel 20 Behandlungstage (ambulant) bzw. drei Wochen (stationär). In Einzelfällen gibt es auch kürzere oder – bei medizinischer Notwendigkeit – längere Maßnahmen.
Die Kosten werden von den Betriebskrankenkassen grundsätzlich voll übernommen. Der Versicherte muss den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 € für jeden Tag der Maßnahme zahlen.
Folgt unmittelbar auf eine Krankenhausbehandlung eine Anschlussrehabilitation (z. B. nach einem Herzinfarkt), so hat der Versicherte 10 € pro Behandlungstag für längstens 28 Tage je Kalenderjahr zu zahlen, die Zeit der Krankenhausbehandlung eingerechnet. Diese „verminderte Zuzahlung” gilt auch in ganz bestimmten Fällen, wie z. B. Alkohol-Entwöhnungsbehandlungen.
BKK Versicherte können sich grundsätzlich ihre Rehabilitationseinrichtung aussuchen. Eventuelle Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der Versicherte eine Einrichtung wählt, mit der seine Krankenkasse keinen Versorgungsvertrag geschlossen hat, trägt der Versicherte.
Rentner
Um bei der Betriebskrankenkasse als Rentner krankenversichert zu werden, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es muss ein Rentenanspruch bestehen, Sie müssen die Rente beantragt haben und die Vorversicherungszeiten erfüllt haben.
Bei einer Betriebskrankenkasse haben Sie als krankenversicherter Rentner natürlich Anspruch auf die gleichen Leistungen wie alle anderen Mitglieder, ausgenommen ist das Krankengeld.