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Schutzimpfungen

Ihre Betriebskrankenkasse übernimmt die Kosten für die empfohlenen, unverzichtbaren Schutzimpfungen bei Kindern – z. B. gegen Diphtherie, Wundstarrkrampf, Keuchhusten (Pertussis), Haemophilus influenza Typ B (Polio), Hepatitis B, Masern, Mumps und Röteln.

Auch alle von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Instituts (STIKO) empfohlenen Impfungen werden allen BKK Versicherten bezahlt.

Erwachsenen empfehlen wir, alle zehn Jahre Wundstarrkrampf und Diphtherie auffrischen zu lassen. Über 60-Jährigen raten wir zur Impfung gegen Virusgrippe (Influenza) und Lungenentzündung. Auch hierfür übernimmt die Betriebskrankenkasse selbstverständlich die Kosten.


Schwangerschaft

Um mögliche Risiken und eventuelle Veränderungen rechtzeitig erkennen und behandeln zu können, werden während einer Schwangerschaft mehrere Vorsorgeuntersuchungen angeboten – für eine größere Sicherheit von Mutter und Kind. Selbstverständlich übernehmen wir die Kosten der ärztlichen Betreuung vor, bei und nach der Geburt. Wir bezahlen auch die Pflegekosten im Krankenhaus oder zu Hause, stellen ggf. eine Haushaltshilfe, tragen die Kosten für eine Hebamme und für Medikamente sowie für Verband- und Heilmittel bei Schwangerschaftsbeschwerden und im Zusammenhang mit der Entbindung. Als BKK Versicherte haben Sie keine Zuzahlungen zu leisten.


Schwangerschaftsabbruch

Ihre Betriebskrankenkasse übernimmt die Kosten für eine ärztliche Beratung über die Erhaltung oder den nicht rechtswidrigen Abbruch einer Schwangerschaft. Sollten auch ärztliche Untersuchungen und Begutachtungen sowie Medikamente und Krankenhausaufenthalte erforderlich sein, werden auch diese Kosten übernommen.


Soziotherapie

Für Versicherte, die wegen einer schweren psychischen Erkrankung nicht in der Lage sind, ärztliche oder ärztlich verordnete Leistungen selbständig zu beanspruchen, stellt die Betriebskrankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen eine Soziotherapie zur Verfügung. Die gesetzliche Zuzahlung beträgt hier zehn Prozent der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 € und höchstens 10 € für Versicherte, die mindestens 18 Jahre alt sind. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kasse.


Sprachtherapie

Probleme mit der Stimme oder beim Sprechen können das alltägliche Leben massiv beeinträchtigen. Hier helfen wir Ihnen mit Maßnahmen der Stimm-, Sprech- und Sprachtherapie, die vom Arzt verordnet werden können. Wie sehen die Maßnahmen im Einzelnen aus? Wer führt sie durch? Für welche Leistungen übernehmen wir die Kosten? All diese Fragen werden Ihnen durch Ihre Betriebskrankenkasse beantwortet.


Stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Stationäre Vorsorge- und Reha-Leistungen finden in speziellen Einrichtungen statt. Dort werden die Versicherten nicht nur behandelt und versorgt, sondern sie wohnen auch dort. Die Kosten werden von der Betriebskrankenkasse grundsätzlich voll übernommen. Der Versicherte muss den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil von 10 € für jeden Tag der Maßnahme zahlen.
Anspruch besteht auch auf eine Anschlussheilbehandlung. Sie folgt grundsätzlich auf eine stationäre Krankenhausbehandlung. Hier beträgt die Zuzahlung für Versicherte über 18 Jahre 10 € pro Behandlungstag für längstens 28 Tage je Kalenderjahr, die Zeit der Krankenhausbehandlung eingerechnet.




Vorsorge für Kinder und Jugendliche (U1 - U9 + J1)

Besonders wichtig für die gesundheitliche Entwicklung eines Menschen sind die ersten Lebensjahre. Denn in der Kindheit werden die Weichen gestellt für das spätere körperliche und psychische Wohlbefinden. Gemeinsam mit den Ärzten haben wir deshalb ein spezielles Untersuchungsprogramm für Kinder und Jugendliche von der Geburt bis zum 15. Lebensjahr entwickelt. Es besteht aus zehn ärztlichen Untersuchungen (U1 – U9 + J1) und dient dazu, Krankheiten und Fehlentwicklungen körperlicher und psychischer Art so früh wie möglich zu erkennen. Denn umso größer ist dann die Chance, dass Ihrem Kind geholfen werden kann.


Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen

Die Betriebskrankenkasse unterscheidet zwischen
• Vorsorgeleistungen, die eine Schwächung der Gesundheit beheben sollen und
• Rehabilitationsleistungen, die eine bereits bestehende Krankheit oder Behinderung beseitigen oder wenigstens mildern sollen.
Vorsorge- und Reha-Leistungen können entweder stationär oder ambulant durchgeführt werden. Grundsätzlich haben alle BKK Versicherten, d.h. auch Rentner und mitversicherte Ehepartner, Jugendliche und Kinder, Anspruch auf diese Leistungen.


Vorsorge und Rehabilitation für Eltern (Mütterkuren)

Für Mütter und Väter gibt es spezielle Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Ihre Betriebskrankenkasse trägt die gesamten Kosten einer solchen Maßnahme. Für Versicherte über 18 Jahre fällt lediglich die Zuzahlung in Höhe von 10 € je Kalendertag an.




Zahnärztliche Behandlung

BKK Versicherte haben Anspruch auf alle zahnerhaltenden Maßnahmen
(z. B. Zahnfüllungen, Wurzelbehandlungen usw.). Das gilt natürlich auch für das Ziehen von Zähnen und für „Parodontose-Behandlungen" (Zahnbetterkrankungen). Auch bei Ihrem ersten Zahnarztbesuch fällt pro Quartal die Praxisgebühr in Höhe von 10 € an, wenn Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgenommen hiervon sind Vorsorgeuntersuchungen (Individualprophylaxe).


Zahnersatz

Für alle Zahnersatzleistungen (z.B. Prothesen, Brücken oder Kronen) zahlt Ihre Betriebskrankenkasse grundsätzlich einen Festzuschuss in Höhe von 50 Prozent zu den Vertragskosten. Dieser orientiert sich an Ihrem individuellen Befund.

Wenn Sie sich regelmäßig um die Gesunderhaltung Ihrer Zähne bemühen, erhöht sich dieser Festzuschuss um 20 Prozent. Vorausgesetzt, Sie haben sich in den vergangenen fünf Kalenderjahren vor der Behandlung mindestens einmal im Jahr (bei 12- bis 18-Jährigen mindestens einmal im Halbjahr) zahnärztlich untersuchen lassen. Unser Festzuschuss erhöht sich um weitere zehn Prozent, wenn Sie solche Untersuchungen in den vergangenen zehn Kalenderjahren im „Bonusheft“ nachweisen können.

Zahnmedizinische Versorgung lohnt sich aus zweierlei Gründen: Erstens bleiben Ihre Zähne länger gesund, und zweitens ist der von Ihnen zu zahlende Eigenanteil geringer, wenn später doch einmal Zahnersatz notwendig werden sollte.


Zahnvorsorge bei Kindern und Jugendlichen

Die richtige Zahnpflege beginnt schon im Kindesalter. Daher sind frühzeitige und umfassende Vorsorgeuntersuchungen von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten sehr wichtig. Wir bieten daher Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr in bestimmten Abständen Vorsorgemaßnahmen an, die durch den Zahnarzt durchgeführt werden.


Zusatzversicherungen


Zuzahlungen

Von allen Patienten und für alle medizinischen Leistungen werden Zuzahlungen erhoben. Grundsätzlich beträgt der Eigenanteil bei allen Leistungen zehn Prozent der Kosten, jedoch mindestens 5 € und maximal 10 €. Liegen die Kosten unter 5 €, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.
Ausnahme: Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind generell von allen Zuzahlungen befreit, außer bei Kieferorthopädie, Zahnersatz und Fahrkosten.


Bildausschnitt: Arzt mit Mundschutz im OP.