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Nahaufnahme von Ärzten im OP.
Die Betriebskrankenkassen sind – wie zum Beispiel Ortskrankenkassen oder Ersatzkassen – Teil der Gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistungen, die die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen, werden zum Großteil vom Gesetzgeber vorgegeben. Das heißt: Jeder Versicherte hat Anspruch auf alle Leistungen, die im Fünften Buch des Sozialgesetzbuches (SGB V) und weiterführenden Verordnungen festgelegt sind. Die Kassen entscheiden also nicht eigenmächtig oder gar willkürlich, ob sie eine Leistung übernehmen oder nicht.

Neben den gesetzlich verbindlichen Leistungen schaffen die Betriebskrankenkassen zudem weitergehende Angebote. Dabei handelt es sich zum einen um Satzungsleistungen, zum Beispiel die Übernahme von Naturheilverfahren oder die Kosten für Akupunkturen. Zum anderen wurden in den vergangenen Jahren vielversprechende neue Behandlungsangebote und -konzepte entwickelt, die die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung erhöhen.
 
Die Leistungen finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen aus Beiträgen ihrer erwerbstätigen Mitglieder, also den Arbeitnehmern, und deren Arbeitgebern. Zum Start des Gesundheitsfonds am 1. Januar 2009 hat die Bundesregierung den neuen Einheitsbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5 Prozent des beitragspflichtigen Einkommens festgelegt.  Diese Einnahmen fließen zusammen mit einem Bundeszuschuss in den Gesundheitsfonds, der die Gelder umverteilt und wieder an die Kassen ausschüttet.

Wie bei allen anderen gesetzlichen Krankenkassen sind Familienangehörige, die kein eigenes Einkommen haben oder deren Einkommen einen bestimmten Betrag nicht übersteigt, bei den Betriebskrankenkassen in der Regel beitragsfrei mitversichert. Vom ersten Tag an erhalten alle Mitglieder und deren mitversicherte Angehörige den vollen Krankenversicherungsschutz.
 
Bei all dem kennzeichnet die Betriebskrankenkassen ein besonderer Service: Effizienz, Individualität, unbürokratisches und schnelles Handeln, kompetente Beratung sowie qualifizierte Betreuung sind ihre Stärken.

Hier die gesetzlichen Leistungen nach alphabetischen Stichworten sowie die Neuerungen ab dem 1. April 2007 im Überblick:

A-D

E-J

K-R

S-Z