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Den gesetzlichen Krankenkassen steht es offen, ihren Versicherten Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten anzubieten. Einen Bonus kann es zum Beispiel geben für die regelmäßige Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen und Präventionsmaßnahmen, aber auch für die Teilnahme an integrierten Versorgungsprojekten, Disease Management Programmen oder Hausarztmodellen. Dabei entscheidet jede Kasse selbst über die Ausgestaltung der Bonusprogramme. Der Bonus für die Versicherten kann zum Beispiel in Form einer Beitragsrückerstattung, verringerter Zuzahlungen oder einer Rückzahlung der Praxisgebühren erfolgen.

Aber nicht nur einzelne Versicherte können an Bonusmodellen teilnehmen. Bei den Betriebskrankenkassen haben auch Unternehmen die Möglichkeit, sich in ein solches Programm einzuschreiben und für ihre betriebliche Gesundheitsvorsorge und -förderung einen Bonus zu erhalten. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Motivation der Mitarbeiter zu stärken, deren Wohlbefinden zu steigern und somit Fehlzeiten und Personalkosten zu senken.

Bildausschnitt: Arzt mit Mundschutz im OP.