Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung können seit Januar 2004 ihren gesetzlichen Versicherungsschutz sinnvoll durch private Zusatzangebote der Krankenkassen ergänzen. Neben Brillen, Kontaktlinsen und Zahnersatz umfassen die Zusatzversicherungen beispielsweise auch Leistungen wie Einzelzimmer und Chefarztbehandlung im Krankenhaus, Naturheilverfahren, Auslandskrankenversicherungen oder Vorsorgeuntersuchungen, die nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Ebenso kann dadurch eine Kostenerstattung für nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel sowie Heil- und Hilfsmittel erreicht werden. Dabei arbeiten viele Betriebskrankenkasse individuell mit privaten Versicherungsunternehmen zusammen und bieten speziell zugeschnittene Produkte für die eigenen Versicherten an. Die Versicherungspakete sind dabei in der Regel weder an Altersgrenzen noch an Mindestlaufzeiten gebunden. Auch ein Wechsel innerhalb des BKK Systems ist möglich, ohne dass der Versicherungsschutz verfällt.
Weitere Informationen zu den Möglichkeiten einer privaten Zusatzversicherung erhalten Sie bei den einzelnen Betriebskrankenkassen.