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Senior legt beim Fussballspiel den Ball auf den Elfmeterpunkt.
Was viele noch immer nicht wissen: Wer Mitglied einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist, kann heute in aller Regel problemlos zu einer Betriebskrankenkasse wechseln. Denn: Seit Mitte der neunziger Jahre sind die meisten Betriebskrankenkassen auch für Nicht-Firmenangehörige geöffnet. Ob Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter, ob Arbeitnehmer mit Ehepartner und Kindern oder selbstständiger Single, ob Azubi oder Student, ob Mini-Jobber oder Rentner – allen Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung steht der Weg in eine geöffnete Betriebskrankenkasse grundsätzlich offen.

Bitte klicken Sie auf untenstehende Links für weitere Informationen zu den folgenden Personengruppen:

Arbeitnehmer (pflicht- oder freiwillig versichert)

Arbeits-/Erwerbslose


Auszubildende/Berufsanfänger

Familienangehörige

„Mini-Jobber“

Rentner

Selbstständige


Studenten