Was viele noch immer nicht wissen: Wer Mitglied einer anderen gesetzlichen Krankenkasse ist, kann heute in aller Regel problemlos zu einer Betriebskrankenkasse wechseln. Denn: Seit Mitte der neunziger Jahre sind die meisten Betriebskrankenkassen auch für Nicht-Firmenangehörige geöffnet. Ob Pflichtmitglied oder freiwillig Versicherter, ob Arbeitnehmer mit Ehepartner und Kindern oder selbstständiger Single, ob Azubi oder Student, ob Mini-Jobber oder Rentner – allen Versicherten einer gesetzlichen Krankenversicherung steht der Weg in eine geöffnete Betriebskrankenkasse grundsätzlich offen.
Bitte klicken Sie auf untenstehende Links für weitere Informationen zu den folgenden Personengruppen:
Arbeitnehmer (pflicht- oder freiwillig versichert)
Arbeits-/ErwerbsloseAuszubildende/BerufsanfängerFamilienangehörige„Mini-Jobber“Rentner
Selbstständige
Studenten