In Deutschland vertrauen neben zahlreichen großen, global tätigen Unternehmen auch viele kleinere und mittlere Betriebe auf ihre Betriebskrankenkasse. Dabei gehört zu den wesentlichen Vorteilen einer eigenen Kasse, dass Unternehmen und Mitarbeiter ihre Kosten durch günstige Beitragssätze senken können: die Mitarbeiter durch eine Erhöhung ihres Nettogehalts und das Unternehmen durch Senkung des Arbeitgeberanteils zur Krankenversicherung. Das erhöht die Wettbewerbsfähigkeit und sichert Arbeitsplätze.
Ein Antrag auf Errichtung einer Betriebskrankenkasse muss laut Gesetz durch den Arbeitgeber gestellt werden, Initiator kann aber auch der Betriebsrat sein. Der Antrag auf Errichtung einer Betriebskrankenkasse bedarf neben der Zustimmung der Mehrheit der Arbeitnehmer auch der Genehmigung der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde.
Der BKK Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland unterstützt Unternehmen bei der Errichtung einer eigenen Betriebskrankenkasse und allen erforderlichen Rechtsschritten. Konkrete Hilfestellung gibt er bei:
- der Prüfung der formellen und wirtschaftlichen Voraussetzungen, z.B. mindestens 1.000 versicherungspflichtige Beschäftigte,
- der Abstimmung mit dem Betriebsrat und anderen Beteiligten,
- dem Beschluss der Unternehmensleitung,
- dem Genehmigungsantrag beim Versicherungsaufsichtsamt,
- der Abstimmung der Belegschaft,
- der Genehmigung durch das Versicherungsaufsichtsamt und
- der Aufnahme der Geschäftstätigkeit der Betriebskrankenkasse.
Für jede Gründung einer Betriebskrankenkasse gilt : Der Datenschutz der Versicherten ist sicher. Die Betriebskrankenkasse ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts eine vom Unternehmen rechtlich unabhängige Einrichtung. Jeder BKK Mitarbeiter ist gesetzlich verpflichtet, Versichertendaten geheim zu halten und zu schützen. Über die Einhaltung des Datenschutzes wachen die Datenschutzbeauftragten der Betriebskrankenkasse, der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland sowie des Bundes.
Kooperation – die Alternative zur Errichtung
Neben der Errichtung einer eigenen Betriebskrankenkasse besteht auch die Möglichkeit der Kooperation mit einem Unternehmen, das bereits über eine (geöffnete) Betriebskrankenkasse verfügt. Bei der Suche nach einem geeigneten Kooperationspartner und beim Zusammenschluss steht der BKK Landesverband auf Wunsch beratend zur Seite.