Nichts ist so wertvoll für ein Unternehmen wie die Qualifikation, Erfahrung und Arbeitskraft seiner Mitarbeiter. Zu den vorrangigen Ziele jedes Unternehmens sollte es deshalb gehören, die Gesundheit der Arbeitnehmer als bedeutende Ressource für die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität zu erhalten und arbeitsbedingten Erkrankungen aktiv entgegenzutreten.
Der Gesetzgeber hat mit § 84 Abs. 2 SGB IX die Rechtsgrundlage geschaffen, damit ein betriebliches Eingliederungsmanagement bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Arbeitsfähigkeit praktiziert werden kann. Die Vorschrift eröffnet Betrieben und Verwaltungen erweiterte Handlungsmöglichkeiten für Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen. Es liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers, mit Zustimmung des betroffenen Arbeitnehmers alle Möglichkeiten zur Erhaltung eines Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisses auszuloten und zu nutzen, damit es möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
Die Krankenversicherung, die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Bundesagentur für Arbeit und die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen haben gemeinsam einen entsprechenden Handlungsleitfaden erarbeitet, der Arbeitgebern in Deutschland Hilfestellung zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements geben soll. Dieser Leitfaden findet sich zum Download im Service-Menü.