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Nach schweren Erkrankungen – zum Beispiel einem Schlaganfall oder Herzinfarkt – oder auch nach Operationen benötigen Patienten meist eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme, um vollständig und rasch zu genesen. Im direkten Anschluss an den Krankenhausaufenthalt wird die Behandlung daher ambulant oder stationär mit gezielten Therapien in einem ambulanten Rehazentrum oder in einer spezialisierten Rehabilitationsfachklinik fortgesetzt. Um möglichst schnell eine ambulante Rehabilitation, Anschlussheilbehandlung (AHB) oder auch Anschlussrehabilitation (AR) antreten zu können, sollte bereits während des Krankenhausaufenthaltes ein Antrag gestellt und die nach den medizinischen Erfordernissen notwendige Rehabilitation eingeleitet werden.

Antragsformulare und Auskünfte gibt es bei allen Rehabilitationsträgern, zum Beispiel den Betriebskrankenkassen oder auch bei Rentenversicherungsträgern. Der Antrag wird zusammen mit dem Befundbericht des behandelnden Arztes im Krankenhaus vom Sozialdienst vorbereitet und an den zuständigen Kostenträger weitergeleitet. Die Krankenkasse bestimmt nach den medizinischen Erfordernissen des Einzelfalls Art, Dauer, Umfang, Beginn und Durchführung der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation sowie die Rehabilitationseinrichtung.

Die erforderlichen Formulare „Antrag auf Anschlussrehabilitation (AR)“ und „Befundbericht zum AR-Antrag“ zur Organisation der Nachsorge finden sich als Download in unserem Service-Menü rechts. Gerne beantworten die Mitarbeiter unseres Service-Zentrums Krankenhaus Ihre Fragen rund um medizinische Rehabilitationsmaßnahmen und unterstützen Sie bei der Organisation der nachstationären Behandlung.

Bildausschnitt: Stethoskop liegt vor Computertastatur.