Logo der BKK. Text in Bild: BKK-Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland
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Nach § 127 Abs. 2a SGB V – GKV OrgWG haben Leistungserbringer die Möglichkeit Verträge einzusehen, die im Hilfsmittelbereich geschlossen wurden.

Unser Angebot, bestehende Verträge aus dem Hilfsmittelbereich auf unserer Internetseite einzusehen, richtet sich insbesondere an interessierte Leistungserbringer. Sie erhalten Einblick in Rahmenverträge nebst Anlagen.

Für Fragen und Anregungen steht Ihnen die Vertragsabteilung des BKK Landesverbandes Rheinland-Pfalz und Saarland gerne zur Verfügung.


Verträge für Rheinland-Pfalz

Wohnortnahe Versorgung Orthopädietechnik Gruppe 1 (Meisterbetriebe)

Wohnortnahe Versorgung Sanitätshäuser Gruppe 2 (ohne Rehabilitationsmittel und ohne Medizintechnik)

Wohnortnahe Versorgung Orthopädie-Schuhtechnik Gruppe 1


Verträge für das Saarland

Wohnortnahe Versorgung Orthopädietechnik Gruppe 1 (Meisterbetriebe)

Wohnortnahe Versorgung Sanitätshäuser Gruppe 2 (ohne Rehabilitationsmittel und ohne Medizintechnik)

Wohnortnahe Versorgung Orthopädie-Schuhtechnik Gruppe 1


Bildausschnitt: Stethoskop liegt vor Computertastatur.